|
Willkommen auf der Seite für häufige Fragen.
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen von Besuchern dieser Website. Falls Sie zu Ihrer Fragen keine Antwort auf dieser Seite finden, so senden Sie uns Ihre Frage/n einfach per E-Mail unter info@sao-nat.ch oder rufen Sie uns unter Tel. 076/583 48 08 an.
0.0 Voraussetzungen Frage 0.1: Welche Vorraussetzungen müssen für die Ausbildung mitgebracht werden? Antwort: Sie sollten mindestens 20 Jahre alt sein, egal ob weiblich oder männlich. Sie müssen gesund sein. Bestehende Krankheiten oder Behinderungen vor Antritt der Schule melden, damit man entsprechend entscheiden kann, ob die Schule geeignet ist oder nicht. Im Strafregister dürfen Sie nicht verzeichnet sein. Sie sind von Vorteil sportlich, bringen Interesse und Geduld mit. In der Schulbildung erwarten wir wenigstens einen Realabschluss. Sprache: gute Deutschkenntnisse, mündlich und schriftlich. Maximales Eintrittsalter bei Typus (T+P) : 50 Jahre. Maximales Eintrittsalter bei den übrigen: 70 Jahre.
Frage 0.2: Wieso ist das maximale Eintrittsalter bei Typus T+P auf 50 Jahren festgelegt? Antwort: Es gibt verschiedene Gründe warum wir das Eintrittsalter auf 50 Jahren gesetzt haben, wobei wir natürlich auch mal eine Ausnahme machen.
a) Ein 50-jähriger Schüler, der zusammen mit ca. 20 bis 30-jährigen Schülern in einer Klasse sitzt, läuft möglicherweise Gefahr von den Mitschülern ausgegrenzt zu werden. (Generationenkonflikt). b) Wenn wir in einer Uebungsobservationen mal eine sportliche Leistung, vollbringen müssen, sind häufig über 50-jährige schneller an ihreren körperlichen Grenzen angelangt, als Jüngere. c) Der Umgang mit moderner Technik fordert z.T. feinmotorische Fingerfertigkeit, gutes Gehöhr sowie gute Sehfähigkeit. Um die 50 nehmen diese Fähigkeiten, wenn man sie nicht trainiert, kontinuierlich ab. Wenn Sie den Anforderungen jedoch gewachsen sind und auch keine Schwierigkeiten mit jüngeren Schülern haben, dürfen Sie selbstverständlich unsere Ausbildung besuchen.
Frage 0.3: Ich interessiere mich für eine dieser Ausbildungsmöglichkeiten, welche sie anbieten. Meine Frage: Kann man, wenn man den B-Ausweis hat auch an diesen Ausbildungen teilnehmen oder ist es erforderlich Schweizer Staatsbürger zu sein. Antwort: Ja, es können auch Personen mit Ausweis-B, wohnhaft in Europa die Schulen absolvieren. Bei dem Schultypus (T+P) müssten Sie allerdings in der Schweiz das Praktikum absolvieren. (6 Monate jeden Samstag von 10:00 - 15:00h.
Frage 0.4 Ich habe bei einer anderen Detektei eine Schule abgeschlossen. Kann ich mit diesem Abschluss bei Euch arbeiten? Antwort: Ja, nach einer Aufnahmeprüfung in Effretikon oder Oerlikon, falls Sie die Durchschnittsnote von einer 4 erreichen. Die Prüfungsgebühr beträgt sfr. 500.-. Die Aufnahmeprüfung wird in 2 Teilen durchgeführt; 09:00h-12:00 Theorieprüfung, 13:00-16:00 praktische Prüfung.
Frage 0.5: Muss man als Detektiv Autofahren können? Antwort: Nein, Autofahren muss man nicht können. Unsere Detektive arbeiten ja in der Regel zu Zweit. Detektive, die keinen Führerausweis besitzen, werden automatisch als Beifahrer eingesetzt.
1.0 Detektivschule Frage 1.1: Wie lange dauert die Privatdetektivschule? Antwort: Die Dauer beträgt für: Informantenschule ca. 1 Monat (Selbststudium mit Korrekturservice) Beobachterschule ca. 1-2 Monate (Selbststudium mit Korrekturservice) Detektivassistentenschule (T) Nur Theorie ca. 3-6 Monate je nach Lerntempo (Selbststudium mit Korrekturservice) Privatdetektivschule (T+P) Theorie und Praktikum 6 Monate (jeden Samstag von 10:00-12:00 und 13:00-15:00
Frage 1.1.1: Wann und wo beginnt das Praktikum für Privatdetektive? Antwort: Es wird in den Zeitungen und auf unserer Website publiziert, wann ein neues Praktikum beginnt. Das Praktikum der Privatdetektivschule wird jeweils in Oerlikon ZH durchgeführt.
Frage 1.1.1.a: Wie gross ist die Anzahl Plätze in einer Klasse? Antwort: In einer Klasse haben wir genau 12 Plätze zu vergeben.
Klasse ZH-5B, begann am 14.01.2012 und dauert bis ca. 08.09.2012 (noch 0 Platz frei von 12)
Klasse ZH-5C, beginnt am 12.05.2012 und dauert bis ca. 24.11.2012 (noch 7 Plätze frei von 12)
Frage 1.2: Wenn ich die Privatdetektivschule Typus (T) gemacht habe, kann ich dann auch noch die Beobachterschule machen? Antwort: Nein, das hat natürlich keinen Sinn, da die Beobachterschule im Typus (T) ja bereits enthalten ist.
Frage 1.3: Habe ich die beste Ausbildung, wenn ich die Informantenschule, Beobachterschule, Privatdetektivschule (T) und Privatdetektivschule (T+P) alles zusammen bestelle? Antwort: Nein, Unsere 4 Ausbildungsmöglichkeiten sind 4 verschiedene Module. Wenn Sie z.B. die Beobachterschule gemacht haben, ist automatisch die Informantenschule in der Beobachterschule integriert. Oder wenn Sie z.B. die Privatdetektivschule Typus (T) wählen, sind automatisch die Informantenschule und die Beobachterschule im Typus (P) integriert.
Frage 1.4: Wenn ich die Beobachterschule habe und später die Privatdetektivschule Typus (T) machen möchte, zahle ich dann die ganzen Schulkosten für Typus (T)? Antwort: Nein, da unsere Schulungen in Module aufgeteilt sind, bedeutet dies, dass wenn Sie eine nächst höhere Ausbildung machen, die vorhergehende Ausbildung voll angerechnet wird. z.B. Sie haben die Informantenschule absolviert (Kosten: sfr. 185.-) Nun möchten Sie die Beobachterschule machen (Kosten sfr. 295.-) Da Sie die Informantenschule schon haben, wird Ihnen diese voll angerechnet, d.h. sfr. 295.- minus sfr. 185.- ergibt Schulkosten von nur noch sfr. 110.- wenn sie nun später noch Typus (T) machen, zahlen Sie nicht sfr. 1´410.- sondern nur sfr. 1´115.- und wenn Sie später auch noch das Praktikum machen, zahlen Sie statt sfr. 4´230.- nur noch sfr. 2´820.-
Frage 1.5: Ist der Beruf Privatdetektiv anerkannt? Antwort: Zur Zeit gilt der Privatdetektiv als reglementierter Beruf, siehe auch im Internet: www.ag.ch/aargauservices/shared/dokumente/pdf/reglementierte_berufe.pdf unter 3.17 (AI, GE, NE, SG) Es gibt jedoch noch keinen eidg. anerkannter Berufsverband für Detektive. Eine Vorstoss im Parlament ist zwar geplant aber noch nicht Spruchreif. Der existierende “so genannte Fachverband im Internet” ist eidg. NICHT anerkannt. Die SAO (Schweizerische Agenten Organisation) ist zur Zeit in der Schweiz die einzige uns bekannte Ausbildungsstätte mit 6-monatigem Praktikum. Und unsere Ausweise bzw. Zertifikate werden von unseren Partnerbüros anerkannt.
Frage 1.6: Verstehe ich es richtig, dass wenn ich z.B. die Detektivschule (T) absolvieren möchte, ich die Unterlagen (2 Bundesordner) erhalte und ich im SELBSTSTUDIUM lerne, und schließlich mit meinen selbst erlernten Kenntnissen an die Prüfung gehe? Antwort: Richtig, Sie erhalten 2 Bundesordner (30 Lektionen) ohne Gesetzbücher. Sie lernen im Selbststudium und senden uns ca. jede zweite Lektion ein Aufgabenblatt zur Korrektur ein, das wir Ihnen anschließend wieder korrigiert zurück senden. Für das Selbststudium können Sie sich bis max. 1 Jahr Zeit nehmen und wenn Sie glauben prüfungsreif zu sein, können Sie uns anrufen und mit uns einen Prüfungstermin vereinbaren.
Frage 1.7: Besteht nach der Ausbildung in der Praxis grundsätzlich ein Unterschied, ob man die Detektivschulung T oder T+P absolviert hat? Antwort: Ja, der Absolvent der (T+P) ist im Berufsleben natürlich besser gestellt. z.B. Höherer Lohn und Möglichkeit zum Supervisor (Gruppenleiter) befördert zu werden. Falls er sich Selbständig macht, wird er von uns zusätzlich gefördert und arbeitet als Partnerbüro mit besonderen Privilegien weiterhin mit uns zusammen. Wer den Typus (T) wählt, ist später ein Hilfsdetektiv ohne Aufstiegsmöglichkeit und verdient natürlich auch weniger. Auch eine spätere Festanstellung ist nicht möglich.
2.0 Das Praktikum Frage 2.1: Wann Beginnt das Praktikum? Antwort: Das Praktikum für Privatdetektive (T+P) beginnt vierteljährlich oder halbjährlich. Die Daten, wann eine Detektivschule beginnt, werden jeweils frühzeitig publiziert.
Frage 2.2: An welchen Tagen findet das Praktikum statt? Antwort: Das Praktikum findet immer am Samstag statt. (10:00h bis 12:00h und 13:00 bis 15:00h
Frage 2.2.1: Ist es schlimm, wenn man am ersten und zweiten Tag oder zwischendurch mal fehlt? Antwort: Am ersten und zweiten Schultag sind wird noch nicht so tief in der Schulmaterie, dass es für den betreffenden Schüler sehr nachteilig wäre. Bis zu 3 Schultage (sogenannte Jokertage) können frei gewählt werden, die wir gratis mit Einzelunterricht anbieten können. Wenn Sie z.B. in den Ferien sind oder ins Militär müssen, können Sie diese fehlenden Schultage (max. 3 Tage) gratis nachholen. Weitere Schultage als Einzelunterricht sind kostenpflichtig und werden mit sfr. 75.- pro Std. berechnet.
Frage 2.2.2: Wie ist das? Kann ich das Praktikum jederzeit wieder abbrechen und das Geld oder einen Teil davon zurückverlangen? Antwort: Grundsätzlich nicht! Unter Umständen, können aber gewisse Reduktionen bewilligt werden. Jede Anmeldung kann innert 7 Tagen mittels eingeschriebenem Brief gekündigt werden. Nach Ablauf dieser Frist, wird dieser Vertrag bzw. Anmeldung rechtskräftig. Kündigt der Schüler nach Ablauf dieser 7-tägigen Frist, so verfällt jeder Anspruch wie Rückerstattung der Schulkosten und sonstige Ansprüche. Ausnahmen können nur in Verbindung mit folgenden Annullierungskosten gewährt werden: Zahlung von 20% der Schulkosten bei 10-tägiger Überschreitung der regulären Rücktrittsfrist oder 50% der Schulkosten bei 20-tägiger Überschreitung der regulären Rücktrittsfrist. Bei mehr als 20-tägiger Überschreitung sind 100% der Schulkosten fällig. Die Schulunterlagen werden exklusiv und erst nach der 7-tägigen Rücktrittsfrist für den Privatdetektiv - Aspiranten gedruckt.
Frage 2.2.3: Gelten immer die Termine für den Praktikumsbeginn, die in den Prospekten angegeben sind? Antwort: Das Praktikum wird nur mit genügend Schüler durchgeführt. Die SAO behält sich das Recht vor, Schulklassen mit zu wenig Schülern zeitlich zu verschieben oder zusammenzulegen.
Frage 2.2.4: Ich möchte das Praktikum abbrechen, da ich bemerkt habe, dass ich den Schulstoff bestens kenne und anwenden kann. Meine Frage: Kann ich auch nach dem Abbruch die Abschlussprüfung machen? Antwort: Die Abschlussprüfung nicht, aber eine Aufnahmeprüfung. Siehe auch unter Punkt 4.0 Die Kosten für eine Aufnahmeprüfung betragen fr. 500.-.
3.0 Abschlussprüfung Frage 3.1: Was passiert, wenn ich die Abschlussprüfung nicht bestehe? Antwort: Sie können die Abschlussprüfung bis 3 mal wiederholen. Für eine Wiederholung, wird eine Prüfungsgebühr erhoben und beträgt für Informanten - und Beobachterschulung sfr. 250.-. Für Typus (T) und (T+P) sfr. 500.-.
Frage 3.2: Wie lange dauert die Abschlussprüfung? Antwort: Bei den beiden Typus (T) und (T+P): theoretische Prüfung von 09:00-12:00 und praktische Prüfung von 13:00-16:00. Bei den anderen Schulungen (Informanten- sowie Beobachterschule): Theoretische Prüfung von 10:00-12:00 und praktische Prüfung von 13:00-15:00.
Frage 3.2.1: Kann ich mich kurzfristig von der Abschlussprüfung oder von der Aufnahmeprüfung abmelden ohne Kostenfolgen? Antwort: Annulliert ein Prüfling die Abschluss- oder Aufnahmeprüfung kurzfristig d.h. bis 10 Tage vor Prüfungsbeginn, kann die Prüfungsgebühr zurückerstattet werden ansonsten wird die Rückerstattung hinfällig. Frage 3.3: Erhält man nach bestandener Abschlussprüfung ein anerkanntes Diplom? Antwort: Sie erhalten nach bestandener Abschlussprüfung das kantonal reglementierte Privatdetektiv-Zertifikat und den Privatdetektivausweis. Polizeibewilligung gem. BBT (Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, 3000 Bern) AI, GE, NE, SG Absolventen, die für andere Detekteien oder direkt für uns im Auftragsverhältnis arbeiten, erhalten zusätzlich ein Empfehlungsschreiben (Ausgenommen Absolventen, die sich selbständig machen.
Schüler die sich nach der Ausbildung selbständig machen, erhalten nur auf Anfrage und für eine Schreibgebühr von sfr. 50.- das Empfehlungsschreiben.


Frage 3.4: Wann nach der Ausbildung müssen wir zur Prüfung? Antwort: Nach der Ausbildung T+P hat jeder Schüler 6 Monate Zeit die Prüfung zu machen. Meldet er sich später, muss er sfr. 500.- Prüfungsgebühr bezahlen.
Frage 3.5: Ich habe noch nicht alle Raten bezahlt. Kann ich trotzdem die Abschlussprüfung machen? Antwort: Wer seine Raten und andere finanzielle Verpflichtungen pünktlich bezahlt hat, kann die Abschlussprüfung machen. Wer bei der SAO mit irgendwelchen finanziellen Verpflichtungen im Rückstand ist, muss diese Verpflichtungen zuerst erfüllen.
Frage 3.6: Ich habe nach der Abschlussprüfung den Rapport nicht pünktlich (nicht innerhalb von 7 Tagen der SAO zugesandt) abgesandt! Ist das schlimm? Antwort: Ja, sehr schlimm! Denn, wird der Rapport innerhalb der 7-tägigen Frist nicht zugesandt, wird der Rapport nicht bewertet. d.h. Es wird für den Rapport eine Note 0 berechnet. Kann ein Prüfling den Rapport wegen Krankheit nicht fristgerecht einsenden, muss er uns dies innerhalb der 7-tägigen Frist mit ärztlichem Zeugnis und eingeschrieben mitteilen. Es wird dann eine neue Frist vereinbart.
4.0 Anstellung nach der Schule Frage 4.1: Wo kann ein Absolvent arbeiten, nachdem er bei der SAO die Schulung gemacht hat? Antwort: Die Absolventen können nach Möglichkeit direkt bei der Detektei Wunderli oder in einem der angegliederten Partnerbüros im Auftragsverhältnis angestellt werden. Der Detektiv erhält von uns eine sog. Zeitliste auf der er jeweils einen Monat im voraus einträgt, an welchen Tagen und Stunden er für uns frei zur Verfügung steht. Unser Disponent teilt ihn dann entsprechend ein. Die Auftragslage liegt zur Zeit bei 43% /Jahr (Tendenz steigend)
Frage 4.2: Und wenn keine Möglichkeit besteht, bei der Detektei Wunderli oder einem der Partnerbüros direkt angestellt zu werden? Antwort: Die Absolventen erhalten nach der Abschlussprüfung auch ein Empfehlungsschreiben, das für die Bewerbung in anderen Detekteien nützlich sein kann. Schüler die sich nach der Ausbildung selbständig machen, erhalten nur auf Anfrage und für eine Schreibgebühr von sfr. 50.- das Empfehlungsschreiben.
Frage 4.3: Kann ich auch eine Festanstellung bekommen? Antwort: Zur Zeit können keine Festanstellungen gemacht werden. Sobald sich aber die Möglichkeit ergibt und die Wirtschaftslage dies uns erlaubt, können wir Festanstellungen planen.
5.0 Verdienst Frage 5.1: Wie sind die Angaben über Verdienst gemeint: Brutto oder Netto? Antwort: Immer Netto plus Spesen. Im Auftragsverhältnis werden keine Sozialabzüge gemacht. Privatdetektive arbeiten im Auftragsverhältnis mit einem Stundenlohn von sfr. 36.- plus Spesenvergütung.
Frage 5.2: Wird die Hinfahrt zur Arbeit oder Auftragsort als Arbeitszeit gerechnet? Antwort: Die tägliche Reisezeit von über 1 Stunde bis zum Auftragsort gilt als Arbeitszeit und wird mit dem entsprechenden Stundenlohn vergütet. Die Auto km vom Wohnort bis zum Auftragsort werden, falls die Reisezeit mehr als eine Stunde dauert, mit sfr. 1.20 vergütet. Wenn der Auftragnehmer mit den öffentlichen Verkehrsmittel länger als 1 Stunde zum Arbeitsort fahren muss, werden die Fahrkosten ersetzt. Bei der Rückreise gelten die gleichen Regelungen.
Frage 5.3 Kann der Auftragnehmer einen gewissen Vorschuss beziehen? Antwort: Max. 30% der ungefähren Spesen werden als Vorschuss vergütet.
Frage 5.4 Wann erhalte ich den Auftragslohn? Antwort: Detektive im Auftragsverhältnis, wenn nichts anderes vereinbart wurde, immer Ende Monat oder spätestens 10 Tage darauf. Voraussetzung ist, dass der Kunde mindestens 50% der Auftragskosten bezahlt hat und der Auftragnehmer den Rapport ordnungsgemäß abgeliefert hat. Wenn nicht, verzögert sich die Lohnauszahlung entsprechend. z.B. Wenn der Auftragnehmer den Rapport am 12. abgibt, erhält der Auftragnehmer den Lohn Ende des laufenden Monats, spätestens 10 Tage darauf. Zahlt der Kunde seine Rechnung verspätet, überträgt sich die Verzögerung auch entsprechend auf den Auftragnehmer unserer Detektei. Wenn der Kunde die Rechnung nicht bezahlt, sind die Löhne 100% gesichert. Werden jedoch beim Auftragnehmer in Raten bezahlt.
Frage 5.5: Kann man bei der SAO auch zusammen mit seinem eigenen Hund arbeiten? Antwort: Ja, dies ist erlaubt, wenn der Auftrag es zulässt.
6.0 Berufsbild Detektiv Frage 6.1: Seit wann gibt es die SAO (Schweizerische Agenten Organisation)? Antwort: Seit 1984
Frage 6.2: Was macht ein Detektiv? Was für Aufträge gibt es? Wie arbeiten Detektive in der Schweiz? Antwort: Schauen Sie auf folgender Website nach: http://www.interpriv.ch/html/der_detektiv.html
Frage 6.3: Wie ist die generelle Berufsaussicht in diesem Metier und kann man davon, gerade als Neueinsteiger, leben? Antwort: Wenn Sie als Neueinsteiger den Privatdetektivberuf als Selbständigerwerbenden meinen, dann ist es in der Regel sehr schwierig für eine Detektei in diesem Gewerbe Fuß zu fassen, wenn er keine Connections hat. Dies gilt, vor allem, wenn Sie auf eigene Faust und ohne große Erfahrung ein Detektivbüro eröffnen wollen. Wenn Sie sich jedoch über unserer Organisation selbständig machen, haben Sie viele Vorteile. Unsere Schulabgänger der Privatdetektivschule SAO haben den Vorzug, dass alle die sich selbständig machen, durch unsere Protection profitieren. Absolventen die ein eigenes Detektivbüro eröffnen, genießen vom Ersten Tag an, dass wir sie als vollwertiges Partnerbüro akzeptieren. Bei Anfragen von Kunden geben wir natürlich entsprechend gute Referenzen ab. Auf unserer Website wird selbstverständlich auch einen Link installiert und wenn wir Aufträge z.B. im Kanton Basel haben und Sie z.B. dort Ihre Detektei besitzen, erhalten Sie automatisch diesen Auftrag. Wir verteilen alle Aufträge an unsere Partnerbüros, die wir nicht unserer Region zuteilen können. Auch von den Gemeinschaftswerbung profitieren Sie als Partnerbüro, da wir Ihre Inserate mitfinanzieren.
Frage 6.4: Glauben Sie, dass dieser Beruf geeignet ist für Männer mit Familie (ich kann mir vorstellen, dass es keine geregelten Arbeitszeiten gibt)? Antwort: Ihre Arbeitszeiten können Sie frei einteilen. (Siehe Zeitliste: Frage/Antwort 4.1)
7.0 Ablauf für Beobachter und Prüfungsreglement Frage 7.1: Ich habe das Inserat gelesen; Wie läuft das Ganze ab? Antwort: Der Ablauf ist wie folgt: - Sie melden sich für die didaktische Ausbildung (Beobachter) an, und senden uns eine Kurzbewerbung zu. - Wir überprüfen Ihre Adressangaben und Bewerbung. - Wenn soweit OK, erhalten Sie die Schulbewilligung und in der Beilage eine Vorkassenrechnung. - Wenn nicht OK, erhalten Sie eine Absage. - Sobald der Vorkassenbetrag einbezahlt wurde, erhalten Sie die Schulunterlagen. - Die Schulunterlagen studieren Sie durch. Sie haben 12 Lektionen. In jeder Zweiten Lektion sind Prüfungsaufgaben, die Sie lösen, uns einsenden und wir korrigieren die Aufgaben und senden diese an Sie zurück.
- Wenn Sie die 12 Lektionen verinnerlicht haben, können Sie mit uns einen Prüfungstermin vereinbaren. - Prüfungsdauer und Ablauf: 10:00 - 12:00 Theorie (schriftliche Aufgaben) 13:00 - 15:00 Beobachtung einer Zielperson. - Zuhause einen Rapport schreiben. Der Prüfling muss den Rapport innerhalb von 7 Tagen (gerechnet ab Prüfungstag) der SAO zusenden. Wird der Rapport innerhalb der 7-tägigen Frist nicht zugesandt, wird der Rapport nicht bewertet. d.h. Es wird für den Rapport eine Note 0 berechnet. Kann ein Prüfling den Rapport wegen Krankheit nicht fristgerecht einsenden, muss er uns dies innerhalb der 7-tägigen Frist mit ärztlichem Zeugnis und eingeschrieben mitteilen. Es wird dann eine neue Frist vereinbart.
- Die Durchschnittsnote, um durchzukommen ist Note 4.
- Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten Sie das Zertifikat plus den Beobachterausweis. - Zusätzlich erhalten Sie eine so genannte ZEITLISTE. Die ist wichtig, da Sie auf dieser Zeitliste uns angeben, an welchen Tagen und Stunden Sie für uns tätig sein können. An Hand der Zeitlisten teilt dann unser Disponent die entsprechenden Beobachter bei den anfallenden Aufträge ein.
- Die Aufträge können in der Schweiz aber manchmal auch in anderen Ländern ausgeführt werden. - Wenn Sie vom Disponent für einen bestimmten Auftrag in Frage kommen, ruft er Sie an und teilt Ihnen mit, wann der Auftrag beginnt, wie der Auftrag aussieht, wo die eventuelle Vorbesprechung stattfindet (Vorbesprechungszeit ist bezahlt) und welche Aufgaben Sie während des Auftrages zu erfüllen haben. - Der Stundenlohn beträgt sfr. 26.- plus Spesenvergütung. Falls Sie mit einem eigenen Auto zum Einsatz kommen, werden Ihnen zusätzlich sfr. 1.20 pro Km als Spesen ausbezahlt. Die Fahrspesen gelten ab Domizil zum Einsatzort und während der Einsatzdauer bis wieder zu Ihrem Domizil. Die Arbeitszeit beginnt am Einsatzort und dauert bis Einsatzabbruch.
- Versicherungen sind Sache des Auftragnehmers. d.h. jeder Beobachter ist unser Auftragnehmer und ist für sich selbst verantwortlich. Die Löhne werden in der Regel immer Ende Monat ausbezahlt. Falls ein Auftrag auf das Ende eines Monats fällt, wird der Lohn am 10. Tag des Folgemonats ausbezahlt.
- Wenn Sie auf der Zeitliste einen Zeitangabe gemacht haben und Sie für diese Zeitangabe bei Anfrage des Disponent jedoch trotzdem keine Zeit haben für den Auftrag eingesetzt zu werden, wandern Sie in der Karteiliste eine Karte nach hinten.
- Immer wenn Sie auf Ihrer Zeitliste eintragen das Sie dann und dort Zeit haben, aber dann bei Anfrage doch nicht zum Einsatz kommen können wandern Sie eine stelle nach hinten. beim nächsten Auftrag werden Sie natürlich dann auch seltener für einen Auftrag angefragt.
- Beobachter haben zudem die Möglichkeit eine nächsthöhere interne Schulung zu machen. Die Schulkosten werden dabei der nächst höheren Stufe voll angerechnet.
8.0 Detektiv-Shop Frage 8.1: Erhalte ich als SAO - Schüler, Rabatt, wenn ich im Detektiv-Shop etwas kaufen möchte? Antwort: Ja, als Detektivschüler erhalten Sie auf unsere Artikel im Detektiv-Shop 5% Rabatt.
9.0 Wörter und Abkürzungen Frage 9.1: Was bedeutet T+P? Antwort: Das Praktikum für Privatdetektive (T+P) ist zusammengesetzt aus Theorie = (T) und dem Praktikum = (P)
Frage 9.2: Was bedeutet PD? Antwort: PD ist die Abkürzung von Privatdetektiv
Frage 9.3: Was bedeutet SAO? Antwort: Schweizerische Agenten Organisation
|
|