|
Achtung, gut zu Wissen! Da unsere Schulungen in Module aufgeteilt sind, bedeutet dies, dass wenn Sie eine nächst höhere Ausbildung machen, automatisch die bei uns absolvierte vorhergehende Ausbildung voll angerechnet wird.
Für den Beruf des Privatdetektivs gibt es in der Schweiz keine gesetzlich reglementierte Ausbildung und damit auch keine staatliche Prüfung, zum Beispiel vor der Industrie- und Handelskammer. Lediglich bei der Schweizerischen Agenten Organisation für die Ausbildung im Detektivgewerbe (SAO) in Zürich, die Ausbildungsgänge für Privatdetektive anbietet, kann man ein Zertifikat erwerben. Und wer freiwillig eine staatliche Prüfung ablegt, darf sich "Berufsdetektiv, mit Polizeibewilligung” nennen.
Da gesetzliche Befähigungsnachweise nicht in jedem Kanton erforderlich sind, kann prinzipiell jedermann ein Detektivbüro oder ein Detektiv - Verband aufmachen. "Doch wer glaubt, aufgrund des leichten Zugangs zu dem Beruf als ‚Feierabend-Detektiv' durch dilettantisches Vorgehen seine Auftraggeber und seine Mitmenschen verärgern zu müssen, sollte sich immer vor Augen halten, dass er damit unseren ganzen Berufsstand in Verruf bringen kann. Abenteurer und Draufgänger sind hier fehl am Platze", gibt Erich W. nachdrücklich zu verstehen.
Ausschließlich ist ein Ermittler an den Ehrenkodex der Schweizerischen Agenten Organisation gebunden; er unterliegt der Schweigepflicht und hat gegenüber den Behörden eine Legitimationspflicht. Es hat sich bewährt, eine Detektivtätigkeit als Zweitberuf anzufangen und über Praktika in Detekteien von erfahrenen Kollegen oder über eine fundierte PD-Ausbildung bei der SAO das Handwerkszeug zu lernen.
|