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AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) für Kaufkunden  
(AGB für Auftragskunden sehen Sie weiter unten.)

ANWENDUNGSBEREICH UND GELTUNG
1.1 Die Detektei Wunderli - SAO (Schweizerische Agenten Organisation
) E. Wunderli, Bahnhofstrasse 15, 8304 Wallisellen ZH, nachfolgend «SAO» genannt, offeriert als Privatdetektei und Privatdetektei - Ausbilder im Geschäftsbeziehungen - und Ermittlungsbereich ein breites Angebot an Produkten sowie einzelnen Dienstleistungen.
1.2 Die vorliegenden «Allgemeinen Geschäftsbedingungen», nachfolgend AGB genannt, regeln die Rechte und Pflichten im Verhältnis von der SAO zu ihren Kunden. Sie gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der SAO und Kunden, insbesondere für die Lieferung von Produkten und die Erbringung von Dienstleistungen, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
1.3 Geschäftsbedingungen des Kunden kommen nur zur Anwendung, wenn und soweit sie von der SAO ausdrücklich und schriftlich akzeptiert worden sind und mit den AGB von der SAO nicht im Widerspruch stehen.
1.4 Alle Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und rechtserheblichen Erklärungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
1.5 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In einem solchen Falle ist die ungültige Bestimmung in dem Sinne umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr beabsichtigte Regelungszweck möglichst erreicht wird.
1.6 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Die Detektei Wunderli (SAO) kann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern. Über materiell wesentliche Änderungen der AGB wird der Kunde in geeigneter Form informiert. Im Falle von Änderungen eines Vertragsbestandteils zum Nachteil des Kunden, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag innert 14 Tagen nach Zustellung der Benachrichtigung außerordentlich auf das Datum des Wirksamwerdens der neuen Vertragsbedingungen schriftlich zu kündigen.
1.7 «Produkte» sind von der SAO angebotene und vertriebene Lernmittel, Geräte, Bauteile und Zubehör, insbesondere Überwachungsanlagen, des weiteren Teile davon, Zusatzeinrichtungen sowie Software und Schulungen.

1.8.0 Schulungspaket und Schulablauf
Grundsätzlich haben alle Aspiranten die Möglichkeit, in unserer Organisation, die Privatdetektivschule zu machen. Mindestvoraussetzung sind jedoch: mindestens  20 Jahre alt, gesund und sportlich, guter Leumund, mindestens Aufenthaltsbewilligung B und keine Vorstrafen.
1.8.0.1 Die Anmeldung gilt als Kaufvertrag und ist für die theoretische und praktische Ausbildung zum Privatdetektiv gedacht.
1.8.0.2 Nach der Anmeldung bzw. Bestellung erhält der Besteller eine Vorkassenrechnung. Die Vorkassenrechnung ist zahlbar auf Ende des laufenden Monats. Wird die Zahlungsfrist nicht eingehalten, wird automatisch das Mahnverfahren - gem. Punkt 7.0 - eingeleitet.
1.8.0.3 Jede Anmeldung kann innert 7 Tagen mittels eingeschriebenem Brief gekündigt werden. Nach Ablauf dieser Frist, wird dieser Vertrag bzw. Anmeldung rechtskräftig. Kündigt der Schüler nach Ablauf dieser 7-tägigen Frist, so verfällt jeder Anspruch wie Rückerstattung der Schulkosten und sonstige Ansprüche.
1.8.0.4 Ausnahmen können nur in Verbindung mit folgenden  Annullierungskosten gewährt werden: Zahlung von  20% der Schulkosten bei 10-tägiger Überschreitung der regulären Rücktrittsfrist oder 50% der Schulkosten bei 20-tägiger Überschreitung der regulären Rücktrittsfrist. Bei mehr als 20-tägiger Überschreitung sind 100% der Schulkosten fällig. Die Schulunterlagen werden exklusiv und erst nach der 7-tägigen Rücktrittsfrist für den Privatdetektiv - Aspiranten gedruckt.
1.8.0.5 Die Schulunterlagen werden nicht ab Lager ausgeliefert, sondern werden für den angemeldeten Schüler personalisiert gedruckt. Jede Lektion wird nach Möglichkeit immer auf dem aktuellsten Stand gehalten, auch während der gesamten Ausbildung, darum können wir Ihnen ein Erzeugnis von hoher Aktualität und Qualität überreichen.
1.8.1 Das Praktikum wird nur mit genügend Schüler durchgeführt. Die SAO behält sich das Recht vor, Schulklassen mit zu wenig Schülern zeitlich zu verschieben, zusammenzulegen oder unter Rückzahlung der Schulkosten zu annullieren.
1.8.2 Bei der praktischen Ausbildung bringen Schüler die gelösten Aufgaben am nächsten Schultag wieder mit.
1.8.3 Die praktische Ausbildung findet, wenn nichts anderes vereinbart wurde - in Effretikon oder Oerlikon statt und dies immer am Samstag von 10:00h bis 12:00h und 13:00h bis 15:00h - Teils im Schulzimmer und zum Teil im Freien.
1.8.4 Wer in der praktischen Ausbildung den Schulbetrieb stört, sich den Anordnungen des Lehrers widersetzt, unentschuldigt von der Schule fernbleibt, oder den Unterricht ohne Abmeldung und Erlaubnis verlässt, wer sich auf andere Weise sich der Organisation oder dem Ausbilder widersetzt, kann von der Ausbildung per sofort entlassen werden und es verfällt dadurch jeder Anspruch auf Ersatz. Unentschuldigtes Fernbleiben wird mit einer Ordnungsbusse von sfr. 50.- bestraft. Die Bussen sind geschuldet und können auch nach dem Schulabschluss noch eingefordert werden. (Zertifikat und Ausweis werden erst ausgehändigt, wenn alle Schulden bezahlt sind.)
1.8.5 Wer bei den Mindestvoraussetzungen etwas verschweigt oder verfälscht, was die Aufnahme in die Schule ermöglicht, wird bei Bekannt werden, von der Schule fristlos und ohne Entschädigung entlassen.
1.8.6 In schwerwiegenden Fällen kann eine Konventionalstrafe in maximaler Höhe der Ausbildungskosten erhoben werden.
1.8.7 Nach Beendigung der Ausbildung hat jeder Schüler 6 Monate Zeit, bei der SAO die Abschlussprüfung zu machen.
1.8.8 Wer nachträglich (über 6 Monate später) die Prüfung absolvieren möchte, muss eine Prüfungsgebühr von sfr. 500.- bezahlen.
1.8.9 Wenn ein Schüler das Praktikum aus irgendwelchen Gründen vor Beendigung abbricht, kann er die Abschlussprüfung nicht machen und wer das Abgebrochenes Praktikum nicht später vollständig nachholt kann keine reguläre Abschlussprüfung bei der SAO machen. Es bleibt ihm nur die kostenpflichtige Aufnahmeprüfung von sfr. 500.-.
1.8.10 Annulliert ein Prüfling die Abschluss- oder Aufnahmeprüfung kurzfristig d.h. mindestens 10 Tage vor Prüfungsbeginn, kann die Prüfungsgebühr zurückerstattet werden ansonsten wird die Rückerstattung hinfällig.
1.8.11 Wenn ein Schüler bei der SAO mit Zahlungen irgendwelcher Art in Verzug geraten ist, müssen erst die Zahlungsverpflichtungen erfüllt sein, bevor der Schüler die Prüfung absolvieren kann.
1.8.12 Wer die Informantenschule oder Beobachterschule abgeschlossen hat und zur vereinbarter Zeit an der Abschlussprüfung nicht oder zu spät erschein, kann die Abschlussprüfung nur wiederholen, nachdem er sfr. 250.- Prüfungsgebühr bezahlt hat.

2.0 BESTELLUNG, LIEFERUNG, ÜBERGABE DER PRODUKTE
2.1 Bestellungen
können ausschließlich elektronisch im Webshop gemacht werden.
2.1.1 Vertragsschlusses: Durch Anklicken des Buttons "Bestellung absenden" geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung. Der Kaufvertrag kommt mit unserer Auslieferungsbestätigung oder Lieferung der Waren zustande.
2.2 Das Angebot
im Webshop ist freibleibend. Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist grundsätzlich die jeweilige Auftragsbestätigung oder wenn keine Auftragsbestätigung zugestellt wird, die jeweilige Lieferung maßgebend. Bei sofortiger Lieferung erfolgt keine Auftragsbestätigung. Vorbehalten bleibt die Verfügbarkeit bzw. Lieferbarkeit der Produkte beim Hersteller. Die Publikation von Spezifikationen, Lieferumfang etc. erfolgt im Webshop ohne Gewähr. Maßgebend ist diesbezüglich die aktuelle Spezifikation und der aktuelle Lieferumfang des Herstellers der Produkte im Zeitpunkt der Auslieferung der Produkte an der SAO.
2.3 Die von der SAO angegebenen Liefertermine sind ohne anderslautende ausdrückliche schriftliche Zusicherung nur als Richtwerte zu betrachten. Die Angabe eines Liefertermins erfolgt nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Dies gilt insbesondere für den Fall von Lieferverzögerungen, z. B. infolge von Nachschubproblemen beim Hersteller. Sollte sich eine Lieferung über einen von der SAO schriftlich zugesicherten Liefertermin hinaus verzögern, so kann der Kunde nach Ablauf einer von ihm schriftlich anzusetzenden Zusatzfrist von mindestens drei Wochen die SAO in Verzug setzen und nach ungenutztem Ablauf einer angemessenen weiteren Nachfrist in der Folge von der betreffenden Bestellung zurücktreten. Weitergehende Ansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.
2.4 Bei Lieferstörungen infolge von Umständen, auf die SAO keinen Einfluss hat, wie z. B. Streik, Aussperrung, Materialausfall, Beförderungs- oder Betriebssperre beim Hersteller oder Transportprobleme, ist die SAO berechtigt, bestätigte Bestellungen zu annullieren. Der Kunde hat in diesem Fall Anspruch auf Rückerstattung einer allenfalls geleisteten Kaufpreiszahlung; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
2.5 Vom Kunden gewünschte Bestellungsänderungen oder -annullierungen bedürfen einer schriftlichen Abmachung mit der SAO. Kosten, die bereits entstanden sind, kann die SAO dem Kunden belasten.
2.6 Die SAO ist zu Teillieferungen berechtigt.
2.7 Sämtliche technische Daten und Angaben
zu Lieferumfang sind Herstellerangaben. Irrtum vorbehalten. Die SAO haftet nicht für Schäden, die aus der Veränderung der Spezifikationen und technischen Angaben / Daten auf dieser Seite resultieren.
2.8 Kann die Ablieferung versandbereiter Ware ohne unser Verschulden auf die vorgesehenen Zeitpunkte nicht erfolgen, so geht deren Lagerung bei uns oder bei Dritten auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.

3.0 ABNAHME UND PRÜFUNG
3.1 Der Kunde ist verpflichtet
, die von der SAO gelieferten Produkte und Leistungen unmittelbar nach Anlieferung auf deren Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen und etwaige Schäden, Mängel und Beanstandungen unverzüglich nach Entdeckung, spätestens 7 Tage nach Anlieferung , der SAO schriftlich bekannt zugeben.

4. ÜBERGANG VON NUTZEN UND GEFAHR
4.1 Mit der Übergabe der Produkte
an den Transporteur geht die Gefahr auf den Kunden über.

5.0 RÜCKSENDUNG VON PRODUKTEN
5.1 Eine Rücksendung von Produkten
durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung von der SAO und erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Die Rücksendung der Produkte hat originalverpackt sowie unter Beilage einer detaillierten Fehler-/Mängelbeschreibung sowie des Kaufbeleges zu erfolgen. Für geöffnete Software ist eine Rücksendung ausgeschlossen.
5.2 Die SAO behält sich vor, Produkte mit fehlender, defekter oder beschriebener Originalverpackung bzw. nicht mehr einwandfreie Produkte dem Kunden auf dessen Kosten und Risiko wieder zu retournieren. Bei Rücksendung ohne Fehlerbeschreibung kann die SAO eine Fehlersuche auf Kosten des Kunden (Mindestaufwand eine Stunde) durchführen.
5.3 In jedem Fall gelten die von der SAO und vom Hersteller definierten Abläufe.
5.4 Grundsätzlich besteht kein Rückgaberecht von Produkten die der Kunde aufgrund von falschen Annahmen oder irrtümlich bestellt hat.
5.5 Drucksachen wie Lehrmittel, werden auf Bestellung hin gedruckt und werden nicht ab Lager ausgeliefert. Zudem sind die Drucksachen mit Aktualisierungsdatum versehen, da auch während der Schulung eine Aktualisierung gewährleistet sein soll. Für Drucksachen besteht darum kein Rückgaberecht. Ausgenommen, der Kunde kündigt 7 Tage ab Bestellung.
5.6 Hat der Kunde bei der Bestellung gänzlich etwas anderes erwartet, als er geliefert erhielt, steht ihm das Recht zu innert 7 Tagen ab Bestellung, vom Vertrag zurückzutreten. Die Rücksendung erfolgt gem. Punkt 5.1

6.0 PREISE
6.1 Die Preise der Produkte und Dienstleistungen
von der SAO verstehen sich rein netto in Schweizer Franken (CHF), inkl. Mehrwertsteuer, verzollt und ab Verteilzentrum der der SAO. Nebenkosten wie zum Beispiel Kosten für Verpackung und Versand/Zustellung (Fracht/Transport) sind in den Preisen nicht enthalten, Frachtkosten werden je nach Zahlungsart in einer separaten Position in Rechnung gestellt.
6.2 Die Preise der Produkte sowie die Nebenkosten werden grundsätzlich nach der Preisliste zur Zeit der Auftragsbestätigung bzw. Lieferung berechnet. Soweit die SAO seitens der Hersteller bzw. Lieferanten die Zusicherung erhalten hat, Preissenkungen an die Kunden weiterzugeben, gelten die Preise zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. Übergabe der Produkte. Dies gilt umgekehrt auch für den Fall von Preiserhöhungen durch die Hersteller bzw. Lieferanten. Im übrigen kann die SAO jederzeit Änderungen der Preisliste auch ohne Vorankündigung vornehmen.

7.0 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
7.1 Bei Zahlungsverzug des Kunden
ist die SAO ohne weitere Androhung berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kunden ganz oder teilweise einzustellen, bis ihre Forderungen getilgt oder sichergestellt sind. Alle Folgen, welche sich aus einer solchen Liefereinstellung ergeben, gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.
7.2 Wenn der Kunde anschließend auch innert einer von der SAO angesetzten Nachfrist seine Schulden nicht tilgt bzw. deren Erfüllung nicht sicherstellt, ist die SAO berechtigt, Schadenersatz geltend zu machen. Daneben ist die SAO auch berechtigt, nach den allgemeinen Gesetzesregeln des OR vorzugehen.
7.3 Mahnungen sind Kostenpflichtig. Bei jeder Mahnung werden Bearbeitungskosten von sfr. 20.- dazu gerechnet.
7.4 Bei Zahlungsverzug darf die SAO 5% der Rechnungssumme bzw. des Mahnungsübertrags pro Mahnung dazu rechnen.
7.5 Der Kunde erlaubt der SAO ausdrücklich - falls der Kunde in Verzug gerät - die ausstehende Forderung mittels Geldeintreiber einzufordern! Die Geldeintreiber sind auf ihrer Bekleidung mit „Schuldeneintreiber" angeschrieben und begleiten einen Schuldner auf „Schritt und Tritt", bis der Schuldner seine Schulden bezahlt hat.
Gemahnt wird bis zu 50 mal. Die SAO ist jedoch berechtigt nach der 3. Mahnung sofort die Betreibung einzuleiten.

8.0 VERRECHNUNG / RETENTIONSRECHT
8.1 Der Kunde ist nicht berechtigt,
allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der SAO zu verrechnen.
8.2 Jegliches Retentions- oder Rückbehalterecht des Kunden ist vollumfänglich wegbedungen.
8.3 Die SAO ist berechtigt, ausstehende Schulden von Schüler, Detektivabsolventen, Auftragnehmer und selbständig erwerbende Detektive gegenüber der SAO mit Lohnansprüchen zu verrechnen.

9.0 EIGENTUMSVORBEHALT
9.1 Die von der SAO gelieferten Produkte bleiben
- solange sie im Einflussbereich des Kunden stehen - im Eigentum der SAO, bis die SAO den Kaufpreis vollständig und vertragskonform erhalten hat. Die SAO ist berechtigt, bis zu diesem Zeitpunkt den Eigentumsvorbehalt gemäß Art. 715 ZGB im Eigentumsvorbehaltsregister am jeweiligen Wohnsitz des Kunden einzutragen. Der Kunde verpflichtet sich, auf Verlangen der SAO umgehend sein schriftliches Einverständnis zur Eintragung eines Eigentumsvorbehaltes in allen für die Eintragung wesentlichen Punkten zu geben (vgl. Art. 4 Abs. 4 der Verordnung des Bundesgerichtes).
9.2 Solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, ist der Kunde verpflichtet, die von SAO gelieferten Produkte in Stand zu halten, sorgfältig zu behandeln und gegen alle üblichen Risiken zu versichern.

11.0 GARANTIE
11.1 Die Verantwortung für die Auswahl
, die Konfiguration, den Einsatz sowie den Gebrauch von Produkten sowie die damit erzielten Resultate liegt beim Kunden bzw. beim Abnehmer der Produkte, d. h. beim Endkunden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die SAO keine Eingangsprüfungen der von Herstellern bzw. Lieferanten gelieferten Produkte vornimmt. Sollte die Lieferung unvollständig sein, liefert die SAO so schnell wie möglich nach. Eine Bemängelung der Lieferung aus irgendwelchen Gründen entbindet den Kunden nicht von der Bezahlung der Rechnung der SAO vereinbarten Zahlungsfrist. Steht dem Kunden ausnahmsweise z.B. aufgrund einer konkreten Vereinbarung mit der SAO ein Rückgaberecht zu, hat der Kunde erst und nur dann Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises, wenn die Produkte in der Originalverpackung und in wiederverkaufsfähigem Zustand bei der SAO eingetroffen sind.
11.2 Der Kunde anerkennt, dass sich aufgrund der jeweils anwendbaren Garantiebestimmungen des Herstellers die Gewährleistung in der Regel nach Wahl des jeweiligen Herstellers / Lieferanten auf Nachbesserung oder Auswechslung der defekten / mangelhaften Produkte beschränkt und zudem nur gilt, wenn die Produkte in der Schweiz bzw. im Fürstentum Liechtenstein verbleiben, und keine Reparaturversuche von Dritten stattgefunden haben.

12.0 HAFTUNG
12.1 Die SAO haftet nur für direkten Schaden
und nur, wenn der Kunde nachweist, dass dieser durch grobe Fahrlässigkeit oder Absicht von der SAO, deren Hilfspersonen oder den von der SAO beauftragten Dritten verursacht wurde. Die Haftung ist auf den Preis der jeweiligen Lieferung / Dienstleistung beschränkt.

13.0 PATENTE UND ANDERE SCHUTZRECHTE
Wenn ein Dritter gegen den Kunden bzw. dessen Endkunden Ansprüche behaupten oder geltend machen sollte wegen Verletzung eines Patent-, Urheber- oder andern gewerblichen Schutzrechtes durch gelieferte Produkte bzw. Produkte aus deren Betrieb, so wird der Kunde der SAO schriftlich und ohne Verzug über solche Verletzungshinweise oder gestellte Ansprüche in Kenntnis setzen. Die SAO wird diese Hinweise umgehend an den Lieferanten bzw. Hersteller weiterleiten und diesen zur Regelung der Situation auffordern. Der Kunde verzichtet der SAO gegenüber auf irgendwelche Garantie- oder Haftungsansprüche.

14.0 ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
14.1 Die Einzelverträge sowie die AG
B unterstehen ausschließlich schweizerischem Recht unter ausdrücklichem Ausschluss von staatsvertraglichen Normen, insbesondere des Wiener Kaufrechts.
14.2 Der Gerichtsstand für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten befindet sich in Luzern. Die SAO ist berechtigt, den Kunden auch an dessen ordentlichen Gerichtsstand zu belangen.
Wallisellen, den 1. März 2010
 

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